Der Deutsche Bundestag hat Mitte Dezember in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet. Ziel ist es, den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland durch digitale Lösungen zu verbessern.
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Die Zahl der klinischen Studien hierzuland stagniert. Deutschland ist im internationalen Ranking zurückgefallen und wurde von europäischen Nachbarländern überholt: genug Gesprächs- und Diskussionsstoff für das 31. BVMA-Symposium Ende November in München. Dass der klinische Studienstandort Deutschland unter Druck steht, wie der Vorstandsvorsitzende Martin Krauss in seiner Eröffnungsrede andeutete, zeigte sich im großen Zuspruch der über 300 Teilnehmer.
Die digitale Transformation schreitet voran und macht auch vor der Life-Science-Branche nicht Halt: Dabei beschleunigen modernste Technologien wie Künstliche Intelligenz und die Cloud nicht nur Forschung und Entwicklung, sondern revolutionieren auch die Art und Weise der Patientenversorgung.
Das Kabinett hat auf der Klausurtagung in Schloss Meseberg die Entwürfe eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz– DigiG) sowie eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern. Zudem soll weitere Beschleunigung bei klinischen Studien ermöglicht und dazu ein "Fast-Track"-System entwickelt werden.
Die Europäische Kommission hat einen neuen rechtlichen Rahmen für Gesundheitsdaten vorgeschlagen, der die grenzüberschreitende Interoperabilität verbessern soll. Der EU-Vorschlag zum Gesundheitsdatenraum gilt als „Antrieb für die Europäische Gesundheitsunion“, die nach der Corona-Pandemie in Angriff genommen wurde. Der Plan für eine Gesundheitsunion ist Teil eines europäischen Digitalpaktes und befindet sich mit dem ersten Entwurf noch ganz am Anfang der nationalen und europäischen Abstimmungsprozesse, soll jedoch 2025 in Kraft gesetzt sein.